Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.
Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann. D.h. die Fördersumme beträgt maximal 16.000 Euro. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalaktiven Personen zusammensetzt.
Wichtiger Hinweis
Für 2026 ist die Einreichungsfrist bereits vorbei.
Falls das Förderprogramm „Regionalbudget“ auch im Jahr 2027 wieder angeboten wird, werden wir Sie auf dieser Seite und in unseren Social Media-Kanälen informieren.
Projektentwickler
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich gern an den/die Projektentwickler/in aus Ihrem Amt:
- Amt Arensharde: Hannes Dörre (doerre@amt-arensharde.de)
- Amt Eggebek:
- Martina Hinrichsen (martina.hinrichsen@amt-eggebek.de)
- Amt Eider:
- Heiko Kerber (heiko.kerber@amt-eider.de)
- Hanna Doormann (hanna.doormann@amt-eider.de)
- Katrin Fölsch (katrin.foelsch@amt-eider.de)
- Amt Hohner Harde: Serena Friedrichs (s.friedrichs@fockbek.de)
- Amt Kropp-Stapelholm: Friederike Benckwitz (f.benckwitz@amt-ks.de)
- Amt Oeversee: Carsten Wöhlk (steueramt@amt-oeversee.de)
- Amt Viöl:
- Hauke Kruse (hauke.kruse@amt-vioel.de)
- Michael Deseife (michael.deseife@amt-vioel.de)
Rahmenbedingungen
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.
Förderfähig sind Projekte, die dem allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1: Integrierte Ländliche Entwicklung (GAK Rahmenplan) dienen. Diese können nach Nummer 4.0 bis 8.0 eingestuft werden:
- 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- 5.0 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
- 6.0 Breitbandversorgung ländlicher Räume
- 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Zudem müssen die Projekte der Erreichung mindestens eines Ziels der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG dienen.
Das Projekt muss mindestens 5 Punkte in den Projektauswahlkriterien der AktivRegion erreichen.
Die Ziele sind in der „Kurzfassung Strategie“ und „Projektbewertungsbogen“ beschrieben. Diese sind im Download-Bereich zu finden.
Hinweis
Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.





