Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann.
Für 2023 ist die Frist für das Regionalbudget bereits abgelaufen. Im nächsten Jahr wird es voraussichtlich wieder Fördermittel für das Regionalbudget geben. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.
Förderfähig sind Projekte, die dem allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1: Integrierte Ländliche Entwicklung (GAK Rahmenplan) dienen. Diese können nach Nummer 4.0 bis 8.0 eingestuft werden:
- 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- 5.0 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
- 6.0 Breitbandversorgung ländlicher Räume
- 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Zudem müssen die Projekte der Erreichung mindestens eines Ziels der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG dienen.
Den GAK Rahmenplan, die Richtlinie Regionalbudget sowie die Integrierte Entwicklungsstrategie finden Sie im Bereich Downloads. Gerne beraten wir Sie zur Förderfähigkeit Ihrer Idee.
Weiterführende Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie hier zum Download oder direkt bei der Regionalmanagerin Levke Brauer.
Alle bereits umgesetzten Projekte finden Sie hier im Reiter "Regionalbudget".